Italien hat den Ministerialerlass Nr. 12511 vom 14. Oktober 2013 mit dem Verfahren auf nationaler Ebene für die Registrierung von DOP und IGP gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 genehmigt.
Um das DOP-Siegel zu erhalten, müssen sich die Erzeuger dem Konsortium durch öffentliche Urkunde anschließen und unter den Gesellschaftszielen die Absicht bekunden, das Erzeugnis registrieren zu lassen.
Bei den Verbänden handelt es sich in der Regel um die Konsortien, die beim MIPAAFT einen Antrag stellen müssen, zusammen mit einem bestimmten Dokument: der Spezifikation.
Letztere muss folgende Aspekte umfassen:
- den Namen des Agrar- oder Lebensmittelerzeugnisses, das die Ursprungsbezeichnung enthält;
-die Beschreibung des Erzeugnisses (Angabe der Rohstoffe, der wichtigsten physikalischen, chemischen, mikrobiologischen oder organoleptischen Eigenschaften);
- die Abgrenzung des geografischen Gebiets und der Elemente, aus denen hervorgeht, dass es aus diesem Gebiet stammt;
- die Beschreibung der Beschaffungsmethode;
- die Elemente, die den Zusammenhang zwischen der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses und des ermittelten geografischen Gebiets rechtfertigen;
- genaue Angabe der Behörden oder Stellen, welche die Einhaltung der Bestimmungen der Spezifikation überprüfen; - eine spezielle Kennzeichnungsregel für das Produkt.
Die zusammen mit dem Antrag vorzulegende Dokumentation enthält neben der Spezifikation auch einen Verlaufsbericht mit bibliografischen Angaben, aus dem hervorgeht, dass das betreffende Erzeugnis mindestens fünfundzwanzig Jahre lang, wenn auch nicht kontinuierlich, hergestellt wurde.
Der Antrag muss dem Ministerium und der zuständigen Region vorgelegt werden, die über die Zulässigkeit des Antrags entscheiden.
Im Falle eines positiven Ergebnisses auf nationaler Ebene wird der Europäischen Kommission der Antrag vorgelegt, die nach der Feststellung, dass diesbezüglich keine Einwände bestehen, dem Mitgliedstaat innerhalb von sechs Monaten nach Einreichung des Antrags die Eintragung der Bezeichnung in das europäische Register über Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt mitteilt.
Die DOP-Anerkennung von Coppa Piacentina, Pancetta Piacentina und Salame Piacentino wurde mit der Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 1263/96 registriert.